Wer übernimmt die Kosten?

Als Angebot der Eingliederungshilfe nach SGB XII und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB IX übernimmt die Kosten der zuständige Träger der Sozialhilfe (z. B. Bezirk Schwaben).

Sollte kein Anspruch bestehen, können die Leistungen privat finanziert werden.

Um eine Kostenzusage zu erhalten, müssen Sie vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer Unterstützung in der selbständigen Lebensführung benötigen.

Der wöchentliche Umfang der Begleitung orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und Ihrer Lebenssituation. Wir vereinbaren mit Ihnen feste Termine.

Gerne informieren wir Sie dazu genauer und sind Ihnen selbstverständlich auch bei der Beantragung behilflich.