Aktuelles

Das neue Bundesteilhabegesetz

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ die zentralen Prinzipien. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird das deutsche Recht im Lichte der UN-BRK weiterentwickelt.

Ein Auszug aus dem Bundesteilhabegesetz (BTHG):
„Mehr Selbstbestimmung“

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen ist nicht mehr Teil des Fürsorgesystems der Sozialhilfe, sondern Bestandteil des Teilhaberechts.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe orientieren sich somit nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich am individuellen Bedarf. Daher werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt finanziert. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen ist vor allem hinsichtlich der Wohnform erheblich gestärkt worden.
Menschen mit wesentlichen Behinderungen können freier entscheiden, wo sie leben wollen und von wem sie welche Leistungen in Anspruch nehmen.